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Der Großbrand in einer Produktionsanlage, der Austritt eines chemischen Produkts, die Havarie eines Kreuzfahrtschiffs, der Absturz eines Flugzeugs oder der U-Bahn-Unfall im Berufsverkehr - die betriebliche (nicht staatliche) Seite der Bewältigung von Großschadensereignissen wird vom Krisennavigator als Notfallmanagement bezeichnet. Die Notfallkommunikation hat dabei zum einen die Aufgabe, funktionsfähige Meldeketten zu unterhalten und die Arbeit des Notfallstabs zu unterstützen. Zum anderen sollen durch Notfallkommunikation die Kunden, Mitarbeiter, Marktpartner, Behörden und Medien über den Vorfall zeitnah und kompetent informiert werden.
Sowohl die Betreiber von Anlagen der "kritischen Infrastruktur" (z.B. Stromversorgung, Telekommunikation), als auch Unternehmen mit Anlagen, die unter die Störfallverordnung fallen (z.B. Chemieparks, Kraftwerke), unterstützt der Krisennavigator mit Maßnahmen zur präventiven und reaktiven Notfallkommunikation. Das Spektrum reicht von der Durchführung von Notfallaudits und Notfallworkshops über das Training der Notfallstäbe, Erstellen mehrsprachiger Notfallportale und Bereitstellen von Notfallinformationen gemäß § 11 der Störfallverordnung bis hin zur personellen und fachlichen Unterstützung im akuten Notfall sowie bei der systematischen Nachbereitung ("Lessons learnt").
Für weitere Details oder ein konkretes Angebot nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Rechts- und/oder Steuerberatung oder Vertretung in diesen Angelegenheiten erfolgen durch den Krisennavigator grundsätzlich nicht.
Weitere Informationen zur Notfallkommunikation | |
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Vorträge und Veröffentlichungen | Berufsverband der Verantwortlichen |
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Letzte Aktualisierung: Dienstag, 10. Dezember 2024
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